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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 10 R 428/11   

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https://dejure.org/2014,103481
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 10 R 428/11 (https://dejure.org/2014,103481)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.05.2014 - L 10 R 428/11 (https://dejure.org/2014,103481)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - L 10 R 428/11 (https://dejure.org/2014,103481)
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  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 10 R 428/11
    Berücksichtigt man darüber hinaus, dass gerade durch eine solche Nottrauung dem Verlobten auch die Möglichkeit eröffnet werden soll, dem Überlebenden die mit der Ehe verbundenen materiellen Vorteile zu sichern (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011, B 13 R 33/11 R Rn 28, NZS 2012, S. 230 ff. m.w.N.), so liegt die Versorgungsabsicht nahe.
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 10 R 428/11
    War damit die Erkrankung des Versicherten zum Zeitpunkt der Eheschließung am 20. Oktober 2006 derart lebensbedrohlich, dass die Beteiligten sein Ableben innerhalb kürzester Zeit befürchten mussten, so müssen bei der im Rahmen der Prüfung des Ausnahmetatbestandes des § 46 Abs. 2 a Halbsatz 2 SGB VI vorzunehmenden abschließenden Gesamtbewertung diejenigen besonderen (inneren und äußeren) Umstände, die gegen eine Versorgungsabsicht sprechen, um so gewichtiger sein (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 134/08 R Rn 18, SGb 2010, S. 412 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 10 R 428/11
    Damit genügt es, wenn sich die Absicht der Versorgung des Ehegatten auf dessen Versorgung mit privaten Vermögenswerten bezieht und eine Versorgung mit Ansprüchen der Rentenversicherung daneben nicht bedacht worden war oder wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 2011, L 13 R 203/11, NZS 2012, S. 386 ff.).
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